Versicherung für den lebenslang steuerfreien Vermögensaufbau
Mit einem Versicherungsvertrag erreichen Sie die Steuerfreiheit aller Erträge bis zur Auszahlung. Solange das Kapital im Versicherungsvertrag bleibt, zahlen Sie
- keine Steuer auf Zinsen,
- keine Steuer auf Dividenden,
- keine Steuer auf Veräußerungsgewinne und natürlich auch
- keine Abgeltungssteuer.
Erst bei einer Auszahlung, z.B. durch Vertragsablauf, durch Kündigung oder durch Teilkündigung, wird der mit der Auszahlung anteilig realisierte Vermögenszuwachs versteuert. Umschichtungen und die damit realisierten Veräußerungsgewinne innerhalb des Vertrags sind dagegen steuerlich nicht relevant. Damit eignet sich ein Versicherungsvertrag für den langfristigen Vermögensaufbau besser als ein Dachfonds.
Wir empfehlen, den Vertrag mit einer langen Laufzeit (Alter 99) auszustatten und bei Kapitalbedarf jeweils Teilkündigungen vorzunehmen. Das nach einer Teilkündigung im Vertrag verbleibende Vermögen wächst weiterhin steuerfrei und wird endgültig einkommensteuerfrei an die Bezugsberechtigten ausbezahlt, wenn die versicherte Person stirbt.

