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Feil & Sterzenbach AG, Brahmsstr. 6, 77815 B�hl
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Häufige Fragen

Wie sicher ist diese Versicherung?

Hier muss zunächst definiert werden, was der Fragesteller unter dem Begriff „Sicherheit“ versteht. Wir unterscheiden:

a) Sicherheit gegen Wertverlust der Vermögensanlagen
b) Sicherheit im Falle eines (theoretisch denkbaren) Konkurses des Versicherungsunternehmens

Zu a): Sicherheit gegen Wertverlust der Vermögensanlagen

Die Versicherung wird als „Fondsgebundene Versicherung“ geführt. Das bedeutet, dass die Wertentwicklung der Police von der Wertentwicklung der Fonds abhängt. Wenn ein Verwaltungsauftrag erteilt ist, erfolgt die Auswahl der Fonds im Rahmen der vonm Anleger erteilten Anlagerichtlinien durch den Vermögensverwalter. Bitte vergleichen Sie dazu die Erläuterungen zum dreigeteilten Investmentkonzept. 

Zu b): Sicherheit im Falle eines (theoretisch denkbaren) Konkurses des Versicherungsunternehmens

Im Rahmen einer individuellen Vesicherungspolice führt das  Versicherungsunternehmen für jede einzelne Police ein separates Depot. Dies wird in der Regel - gemäß den Empfehlungen zur Verwaltung der Police gemäß den Grundsätzen zum dreigeteilten Investmentkonzept - bei Cortal Consors (Nürnberg) geführt. Gemäß liechtensteinischem Recht ist das Vermögen in einem Versicherungsvertrag stets "Sondervermögen".

Die einbezahlten Prämien werden nach Abzug der vereinbarten Kosten in Fonds gemäß der Auswahl des Vermögensverwalters angelegt. Diese Fonds bilden das „Sondervermögen“. Dieses Sondervermögen (auch „Sondermasse“ genannt) wird im (theoretisch denkbaren) Konkursfall ausgesondert und steht damit in vollem Umfang für die Auszahlung der Versicherungsleistung zur Verfügung.

Noch mehr Details zum Fall eines Konkurses des Versicherers

Zusammenfassung:

Wir folgern aus diesen gesetzlichen Bestimmungen und den dazu von der FMA (Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein) erteilten Auskünften, dass die beim Versicherer in Liechtenstein angelegten Vermögenswerte auch im Falle eines (theoretisch denkbaren) Konkurses des Versicherungsunternehmens sicher sind. Der Kunde würde (vorbehaltlich einer branchenüblichen Auffanglösung) seinen Vertragspartner verlieren. Die Vermögenswerte sind jedoch – genauso wie die Verwahrung von Wertpapieren in einem Depot – als „Sondervermögen“ sicher.

Category: Lebenslang steuerfreies Vermögen Expert: Walter Feil

Wie rentabel ist diese Versicherung?

Die Rendite dieser Kapitalanlage hängt natürlich von den Kosten des Vertrages ab, hauptsächlich jedoch von der Wertentwicklung der gewählten Fonds.

Der Versicherungsnehmer legt die Anlagestrategie fest. Die Auswahl der Fonds übernimmt der Vermögensverwalter im Rahmen der festgelegten Anlagestrategie. 

Hinweis: Alle Fondskäufe für die Versicherungspolice erfolgen stets zum NAV (NetAssetValue), also ohne Ausgabeaufschlag.

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Wie und wann können Sie Auszahlungen erhalten?

Die Versicherungspolice ist grundsätzlich jederzeit ganz oder in Teilbeträgen kündbar. Eine Kündigung führt stets zur kurzfristigen Auszahlung des bis zur Abrechnung erreichten Fondsguthabens. Damit zählt diese Versicherung zu den grundsätzlich jederzeit und kurzfristig verfügbaren Vermögensreserven. Die Möglichkeit zur Kündigung mit kurzfristiger Auszahlung besteht über die gesamte Policenlaufzeit. Dies ist auch der Grund, warum wir empfehlen, für die Police zunächst eine lange Laufzeit (bis Alter 99) zu wählen. Der Versicherungsnehmer hat daraus keine Nachteile, jedoch eine Reihe zusätzlicher Optionen zum steuerfreien Vermögensaufbau. Bei Kündigung erfolgt kein Stornoabzug.

Bitte beachten Sie hierzu die Angaben zur steuerlichen Behandlung von Auszahlungen.

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Wie wird diese Versicherung steuerlich behandelt?

Einer der größten Vorteile der Police liegt in der mehrfachen Steuerbegünstigung. Grundsätzlich gilt:

1. Die laufenden Erträge aus Zinsen und Dividenden aus den Fonds, die für die Versicherung ausgewählt wurden, bleiben solange unbesteuert, bis eine Entnahme (Kündigung oder Fälligkeit) erfolgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Erträge ausgeschüttet und wiederangelegt oder gleich im Fonds thesauriert werden. Alleine daraus entsteht ein langfristig bedeutender Steuervorteil.

2. Der gesamte Wertzuwachs der Fonds bleibt solange unbesteuert, bis eine Entnahme (Kündigung oder Fälligkeit) erfolgt. Dabei spielt es wiederum keine Rolle, ob ein Wertzuwachs (z.B. durch Umschichtung nach einer guten Phase) innerhalb der Police realisiert wird oder ob die Fonds ohne Umschichtung weiterlaufen. Noch einmal: Die Realisierung eines Gewinnes innerhalb der Police durch Verkauf eines Fonds oder Wertpapiers wird solange nicht besteuert, bis das Kapital durch Kündigung oder Fälligkeit entnommen wird. Damit ist die Police eine perfekte Alternative für den langfristig steuerfreien Aufbau von Vermögensreserven.  

3. Bei Kündigung oder anderweitiger Verfügung vor Ablauf des 12. Vertragsjahres oder vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers wird der gesamte Wertzuwachs, der anlässlich der Auszahlung realisiert wird, der Abgeltungssteuer unterworfen. Als Wertzuwachs ist die Differenz zwischen der Summe aller Einzahlungen und der Auszahlung definiert.

4. Bei Kündigung oder Fälligkeit nach Ablauf von 12 Vertragsjahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers wird die Hälfte des realisierten Wertzuwachses dem persönlichen Einkommen hinzugerechnet (Halbeinkünfteverfahren). 

5. Bei Inanspruchnahme einer Rente wird ab Beginn der Rentenzahlung nur der „Ertragsanteil“ besteuert. Dieser beträgt z.B. bei Rentenbeginn mit 65 nur pauschal 18 Prozent des Rentenzuflusses und bei Rentenbeginn mit 75 nur 11 Prozent des Rentenzuflusses. 

6. Falls Sie eine Rentenversicherung gewählt haben, führt die Umwandlung des angesammelten Vermögenswertes in eine Rentenzahlung mit lebenslanger Rentengarantie nicht zur Besteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Wertzuwachses. Das ist auch der Grund, warum wir - abhängig von Ihrer Zielsetzung - alternativ eine "Lebensversicherung" oder  eine „Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht“ empfehlen.

7. Die Auszahlung des Versicherungsvermögens anlässlich Todesfall der „Versicherten Person“ erfolgt ohne Besteuerung des bis dorthin aufgelaufenen Wertzuwachses. Dies ist der Grund, warum wir für diese Police eine lange Laufzeit (Alter 99) empfehlen. Sie können damit gestalten, bei welchem Ereignis einkommensteuerfreies Kapital zur Auszahlung kommen soll. Dies kann z. B. als Vorsorge für vorhersehbare Erbschaftsteuerzahlungen eingesetzt werden. Der Versicherungsnehmer bleibt über die gesamte Laufzeit in vollem Umfang verfügungsberechtigt. Damit kann er jederzeit vorzeitige Auszahlungen veranlassen, Bezugsrechte ändern, etc.

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Wieviel persönlichen Aufwand hat der Anleger mit der Kontrolle und Verwaltung?

Der Anleger hat nur sehr geringen Aufwand mit der Kontrolle seiner Versicherungspolice. Zu Beginn legt er die Anlagerichtlinien fest, und der Vermögensverwalter kümmert sich um die Einzelheiten.

Der Anleger sollte immer dann, wenn sich seine Lebensumstände oder Zielsetzungen ändern, die erteilten Anlagerichtlinien prüfen und ggfls. ändern. Auch ohne besonderen Grund sollte jeder Anleger mindestens einmal jährlich die erteilten Anlagerichtlinien prüfen.

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Wann ist eine „Rentenversicherung“ sinnvoll?

Die Umwandlung des angesammelten Vermögenswertes in eine Rentenzahlung mit lebenslanger Rentengarantie führt nicht zur Besteuerung des bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Wertzuwachses, wenn die Versicherung von vornherein als Rentenversicherung abgeschlossen wurde. Wenn Sie also heute schon wissen, dass Sie später auf jeden Fall eine "Rentenzahlung" wünschen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer „Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht“. 

Bei einer „Lebensversicherung mit Rentenwahlrecht“ müssten zum Zeitpunkt der Umwandlung in die Rentenzahlung die bis dahin entstandenen Wertzuwächse besteuert werden.

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Wann und in welcher Höhe sind vorzeitige Auszahlungen möglich?

Vorzeitige Auszahlungen sind grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können die Police jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Stornokosten werden nicht erhoben. Die Auszahlung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Wert der angelegten Fonds oder Wertpapiere.

Category: Lebenslang steuerfreies Vermögen Expert: Walter Feil

Sind Zuzahlungen in die Versicherungspolice möglich?

Grundsätzlich sind jederzeit Zuzahlungen möglich. Jede Zuzahlung ist bei der späteren Verwendung des Vertrages gesondert steuerlich zu berücksichtigen. Zwischen Zeitpunkt der außerplanmäßigen Zuzahlung und der Auszahlung müssen – um die steuerliche Vorzugsbehandlung für den Wertzuwachs zu erreichen – mindestens 12 Jahre liegen. 

Category: Lebenslang steuerfreies Vermögen Expert: Walter Feil

Ist eine Einsichtnahme in die laufende Entwicklung des Versicherungsvertrages online möglich?

Nein, eine Einsichtnahme ist online nicht möglich. Auskünfte über die Entwicklung und den Stand des Vertrages können Sie auf Anfrage jederzeit von dem Vermittler des Vertrages oder vom Vermögensverwalter erhalten. Wenn Sie der Empfehlung folgen und in den Anlagerichtlinien die Auswahl von Fonds gemäß den Grundsätzen des dreigeteilten Investmentkonzeptes festlegen, können Sie die Entwicklung der drei Anlagegruppen Monat für Monat anhand der auf der Webseite veröffentlichten Ergebnisse dieser drei Anlagegruppen verfolgen. Zusätzlich können Sie den Newsletter abonnieren, über den Sie ebenfalls monatlich die neueste Entwicklung der drei Anlagegruppen erfahren.

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Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

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