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2007 Steuern sparen bei der BAV

Jean-Jacques Martinet


Jean-Jacques Martinet

16.10.07, 10:12, By: Jean-Jacques Martinet
Durch die Senkung der Unternehmensteuern ab 2008 ergeben sich endgültige Steuereinsparungen durch kurzfristige Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung noch in 2007. Für Unternehmen ergeben sich erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume. Allerdings müssen sie noch in 2007 aktiv werden!

Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007, senkt die Körperschaftsteuer von 25 auf 15 Prozent sowie die Gewerbesteuermesszahl von 5 auf 3,5 Prozent . Allerdings kann die Gewerbesteuer künftig weder von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer noch von der eigenen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Bei einer Kapitalgesellschaft liegt der Gesamtertragsteuersatz in 2007 noch deutlich über dem in 2008.  

Es kann daher vorteilhaft sein, Aufwandspositionen, die im nächsten Jahr anfallen würden, vorzuziehen. Ein solches Vorgehen ist im Bereich der betrieblichen Altersversorgung aufgrund des Stichtagsprinzips in § 6a EStG und in § 4d EStG ausdrücklich zulässig. 

Welche Aufwandspositionen können vorgezogen werden und was ist dabei zu beachten?  Das Vorziehen von Aufwandspositionen bietet sich insbesondere im Hinblick auf anstehende Anpassungen von laufenden Renten nach § 16 BetrAVG oder von Anwartschaften an. Diese Anpassungen müssen noch in 2007 schriftlich rechtsverbindlich zugesagt werden, unabhängig des tatsächlichen Anpassungszeitpunkt.

Dabei entstehen zunächst keine Mehrkosten. Die Anpassung sollte nicht zu hoch gerechnet und den vertretbaren Gegebenheiten angepasst werden.
  
Die in 2008 geplante Dotierungen von Unterstützungskassen können bzw. sollten möglichst noch in 2007 unter Berücksichtigung der Grenzen des  § 4d EStG vorgezogen werden. Bei Unklarheiten sollte dies unbedingt vom Fachmann geprüft werden.
  
Das Vorziehen in 2007 von in 2008 geplanten Abfindungen, sofern diese höher als der Teilwert sind, wäre ebenfalls zu empfehlen.

Von einer aus oben genannten steuerlichen Änderungen motivierten dynamischen Anpassung während der Anwartschaft raten wir grundsätzlich ab. Im Ausnahmefall kann dies jedoch gründlich geprüft werden.
  
Vieles sollte man in 2007 vorziehen, Anderes sollte man in 2008 verschieben.
  
Hierzu gehören unter anderem etwa Auflösungen von Pensionsrückstellungen wenn zum Beispiel Änderungen der Versorgung geplant sind. Hierzu sollte jedoch zunächst geprüft werden, ob der Gewinn durch die Auflösung der Rückstellungen nicht doch in der H-Bilanz 2007 benötigt wird. Der Steuerberater sollte hierzu unbedingt mitentscheidend zu Rate gezogen werden.
  
Welche Maßnahmen in diesem Kontext für Ihre Firma sinnvoll sind, können wir gerne in einem Gespräch zusammen mit Ihrem Steuerberater klären.
Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn Jean-Jacques Martinet oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

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