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Änderung der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen

Walter Feil


Walter Feil

04.08.08, 16:30, By: Walter Feil
Am Freitag, den 1. August, erreichte uns die Nachricht, dass das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen, in denen eine individuelle Vermögensverwaltung betrieben werden kann, plant. Die Änderung soll Versicherungsverträge betreffen, in denen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen vereinbart ist, die nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile beschränkt ist.

Die bisher von uns empfohlenen Versicherungsverträge nutzen ausschließlich „die öffentlich vertriebenen Investmentfonds“. Solche Verträge sollen – nach erster Interpretation des Wortlauts der vorliegenden Kurzinformation – von der Änderung nicht betroffen sein.

Das BMF will angeblich durch eine Gesetzesänderung die Grundlage für eine „transparente Besteuerung“ schaffen.  Alternativ könnte eine Verwaltungsanordnung ergehen. Dies soll dazu führen, dass die Kapitalerträge in den Versicherungen genauso oder ähnlich wie in einem Depot besteuert werden.

Wir erwarten, dass in den nächsten Tagen hierüber mehr Informationen folgen. Wie üblich, werden einige Nachrichtenblätter sehr oberflächlich und verkürzt zusammenfassen und damit wieder einmal reichlich Verunsicherung auslösen. Damit wäre das erste Ziel des BMF schon einmal erreicht: Überlegungen, wie auf der Grundlage des Alterseinkünftegesetzes ein langfristig steuerbegünstigter Vermögensaufbau durchgeführt werden kann, werden erst einmal zurückgestellt.

Wir erwarten die bei solchen Aktionen übliche Entwicklung:

  1. Das BMF gibt bekannt, dass etwas (zum Nachteil des Steuerpflichtigen) geändert werden soll, am liebsten rückwirkend.
  2. Steuerexperten stellen bei genauer Prüfung fest, dass die beabsichtigte Aktion in der ursprünglich gedachten Form nicht durchgeführt werden kann, weil sie mit den gültigen Gesetzen nicht vereinbar ist.
  3. Die Politik und das BMF bringen immer wieder neue Varianten in die Diskussion ein.
  4. Schließlich bleibt alles wie gehabt oder es erfolgt eine Änderung mit Auswirkungen für zukünftige Verträge.

Die Alternativen für den langfristigen Vermögensaufbau sind:

  1. Dachfonds. Diese leiden unter dem Problem, dass sie
    1. über die doppelstöckige Konstruktion sehr hohe Kosten verursachen
    2. den persönlichen Lebenszyklus des Anlegers nicht abbilden können
  2. Fondsgebundene Versicherungen. Solche Versicherungen haben uns sehr negative Erfahrungen beschert, weil sich über die lange Laufzeit per Saldo niemand darum kümmert
    1. Der Anleger will und kann die Entwicklung der Fonds nicht verfolgen
    2. Die Versicherung ist nicht für eine Überwachung oder gar Umschichtung zuständig
    3. Der Vermittler verfügt nicht über die Überwachungsinstrumente

Wir arbeiten seit zwei Monaten daran, die Grundsätze des dreigeteilten Investmentkonzeptes auch in einer Versicherung mit internen Kollektivfonds darstellen zu können. Hierzu kommen uns die angekündigten Klarstellungen und Abgrenzungen von Seiten des BMF gerade recht. Wir hoffen, die üblichen Hindernisse bis zum 30.09. ausräumen zu können. Die verfügbaren Angebote sind zunächst einmal recht teuer. Wenn Sie als Anleger alleine für die Führung des Versicherungsvertrages jährlich über 1 % Kosten bezahlen sollen, könnten Sie stattdesse auch ein „ganz normales Depot“ führen und die Abgeltungsteuer bezahlen. Mit einer stufenweise immer schlankeren Verwaltung nähern wir uns in den Verhandlungen einer kostengünstigen Lösung an.

Bezüglich der neuen Idee des BMF halten wir Sie informiert.

Bezüglich der Versicherungen „mit internen Kollektivfonds“ hoffen wir, ein überzeugendes und kostengünstiges Konzept bis zum nächsten planmäßigen Newsletter vorstellen zu können.

Für weitere Erläuterungen erreichen Sie uns jederzeit auch telefonisch unter
07223 – 990 980.

Aktuelles

Dramatische Veränderung des Anlegerverhaltens

[10.08.10]

Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

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