Quelle:

www.feil-sterzenbach.de
Klickpfad: Startseite > Aktuelles

Autor:

Feil & Sterzenbach AG, Brahmsstr. 6, 77815 B�hl
Tel.: +49 7223 99098-0, Fax: +49 7223 99098-31, info@feil-sterzenbach.de


Entwarnung vom BMF bezüglich Besteuerung von ausländischen Versicherungen

Walter Feil


Walter Feil

02.09.08, 09:31, By: Walter Feil
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) plant eine Änderung der steuerlichen Behandlung von ausländischen Versicherungen. Einige Medien veröffentlichten wie erwartet die umfangreichen Informationen vom BMF stark verkürzt und vereinfacht in kurzen Berichten, was teilweise zu erheblicher Verunsicherung führte.

Das BMF hat unter anderem den GdV (Gesamtverband der Versicherungen) zu einer Stellungnahme aufgefordert und nun mit Schreiben vom 22. August einen weiterführenden Diskussionsentwurf an den GdV gesandt. Darin sind die wesentlichen Hinweise des GdV zur Abgrenzung von steuerbegünstigten Versicherungen gegenüber nicht steuerbegünstigten Kapitalanlagen bereits umgesetzt. Das BMF hat sich damit in Abweichung vom ursprünglichen Entwurf vom Juli den Vorstellungen des GdV, der die Interessen der Versicherungswirtschaft und deren Kunden vertritt, sehr weit angenähert. Gemäß dem neuen Diskussionsentwurf sollen weiterhin alle Versicherungen steuerbegünstigt sein, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Sparanteile des Versicherungsvertrages können nur in öffentlich angebotenen Investmentfonds, die einer Vielzahl von Anlegern zur Verfügung stehen, angelegt werden. 
  • Der Versicherungsnehmer hat keine unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme auf die Auswahl der Anlageprodukte. Fondsgebunde Versicherungen sind jedoch weiterhin ausdrücklich steuerlich begünstigt, auch wenn der Kunde selbst Umschichtungen in Auftrag geben kann. 
  • Bei Verträgen mit laufender Beitragszahlung (dazu zählen auch Verträge mit fünfjähriger Beitragszahlung) muss der Versicherungsschutz mindestens 50 Prozent der gesamt vereinbarten Prämien betragen.
  • Bei Verträgen gegen Einmalbeitrag muss die Versicherungsleistung im Todesfall mindestens 10 Prozent über dem Zeitwert des Vertrages liegen. Eine Reduzierung der zusätzlichen Versicherungsleistung in den letzten Vertragsjahren bis auf 0 Prozent ist zulässig. 
  • Die Bestimmungen zur Mindesthöhe des Versicherungsschutzes gelten nur für Verträge mit Abschluss ab 1.1.2009. Alle bis zum 31.12.2008 abgeschlossenen Verträge sind nicht von dieser Regelung betroffen.

Wenn die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Versicherung nicht vorliegen, sollen die Erträge „transparent“ besteuert werden. Dies führt im Ergebnis zu einer Besteuerung der Erträge wie bei einer Kapitalanlage außerhalb einer Versicherung. Dies soll jedoch nur für die Erträge gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Eine rückwirkende Besteuerung ist nicht vorgesehen.

Wir erwarten nun eine weitere Stellungnahme vom GdV zu diesem Entwurf. Einige Details bedürfen noch der Klarstellung. Der BMF-Entwurf enthält z.B. keine Aussage zur Frage, wie Verträge zu behandeln sind, die einer Vermögensverwaltung unterliegen, die ausschließlich öffentlich angebotene Investmentfonds nutzt. Hier ist die Bedingung erfüllt, dass das Versicherungsvermögen in Kollektiven angelegt ist, die einer Vielzahl von Versicherungsnehmern offenstehen.

Zu begrüßen ist, dass die jetzt erstmals definierte Mindestforderung für den Versicherungsschutz nicht rückwirkend verlangt werden, sondern nur für Verträge mit Vertragsabschluss ab dem 1.1.2009  gelten soll. Damit besteht sogar die Möglichkeit, in den verbleibenden Monaten des Jahres 2008 – jetzt in Kenntnis einer ausdrücklichen Klarstellung des BMF – Verträge mit nur einem Prozent zusätzlicher Versicherungsleistung abzuschließen.

Empfehlung

Ein gesetzeskonform gestalteter Versicherungsvertrag ist weiterhin die steuergünstigste Möglichkeit für den langfristigen Vermögensaufbau. Wir erhoffen nun eine zügige Veröffentlichung der endgültigen Regelungen. Damit werden Grauzonen beseitigt und durch klare Vorgaben ersetzt. Sollte es sich ergeben, dass für bereits bestehende Verträge ein Änderungsbedarf besteht, werden wir notwendigen Anpassungen mit dem Versicherungsunternehmen verhandeln.

Bis zur endgültigen Formulierung der in Arbeit befindlichen BMF-Erklärung sehen wir keinen Handlungsbedarf.

  1. Die zulässige Art der Einflussnahme auf die Vermögensverwaltung bei Versicherungen, die nur öffentlich vertriebene Fonds als Vermögensanlage nutzen, ist derzeit noch nicht zweifelsfrei formuliert.
  2. Altverträge mit (nur) einem Prozent zusätzlicher Versicherungsleistung wurden bereits als anerkennungsfähig bestätigt (Abschluss bis 31.12.2008 möglich).
  3. Transparente Besteuerung erfolgt – wenn überhaupt – erst für Erträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen.

Damit warten wir endgültige Formulierung in Ruhe ab und konzentrieren uns auf die derzeit laufenden Verhandlungen mit Versicherungsunternehmen, zukünftig in Erweiterung des bestehenden Angebotes Verträge mit geringeren Einstiegsgrößen (ab Euro 50.000) anbieten zu können.

Hier finden Sie die Texte im Original zum Download:

Aktuelles

Dramatische Veränderung des Anlegerverhaltens

[10.08.10]

Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

Adresse

Feil & Sterzenbach AG
Brahmsstr. 6
77815 Bühl

Tel.: +49 7223 99098-0
Fax: +49 7223 99098-31
info@no-spam-please.feil-sterzenbach.de
zum Kontaktformular