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Fünf Fragen an Jean-Jacques Martinet

Jean-Jacques Martinet


Jean-Jacques Martinet

10.04.07, 14:29, By: Christoph Hübner
BAV-Fachmann Jean-Jacques Martinet beantwortet Fragen, die für jeden GmbH-Geschäftsführer wichtig sind.

90 Prozent aller bestehenden Pensionszusagen in GmbHs bedürfen einer gründlichen Prüfung. Da das Thema so wichtig ist, bieten wir Ihnen ab sofort die Beratung durch einen erfahrenen Spezialisten an. Jean-Jacques Martinet ist seit zehn Jahren Profi im Fachgebiet BAV (Betriebliche Altersversorgung) und konzentriert sich ausschließlich auf dieses umfassende Wissensgebiet. Er  berät Sie in Partnerschaft mit seinem ebenfalls auf die BAV spezialisierten Netzwerk von Anwälten, Aktuaren und Steuerberatern in allen Fragen zur Sanierung und Neueinrichtung von Pensionszusagen.

  1. Dass Pensionszusagen von Zeit zu Zeit überprüft werden sollten, ist ein offenes Geheimnis. Was kann passieren, wenn man das nicht macht?

    Die meisten Pensionszusagen, die heute in den Akten von GmbHs liegen, wurden in einer Zeit verfasst, als dieser Markt von den Mitarbeitern von Versicherungsgesellschaften beherrscht wurde. Diesen kam es schwerpunktmäßig darauf an, die GmbH zum Abschluss von möglichst hohen und umfassenden Versicherungsverträgen (Kombiverträgen) zu veranlassen. Meist war den Beteiligten nicht ausreichend bewusst, dass sie mit einer solchen Zusage ein komplexes Vertragswerk beginnen, das sehr langfristige arbeitsrechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Folgen mit sich bringt.

    Viele Pensionszusagen beruhen auf Mustertexten, die häufig sehr unkritisch übernommen wurden. Sie spiegeln nicht immer die tatsächliche Situation der GmbH und deren Geschäftsführer wider. Diese Verträge verursachen teilweise große Probleme für alle Beteiligten. Hier nur einige Beispiele:

    Kein Insolvenzschutz

    Viele veraltete Formulierungen halten der veränderten Rechtsprechung bezüglich des Insolvenzschutzes nicht mehr stand. Dies führt im Krisenfall dazu, dass die für den Geschäftsführer erteilte Zusage im Insolvenzfall völlig wertlos wird, weil der Insolvenzverwalter auf die Rückdeckungsvermögen zugreifen kann.

    Nicht ausreichende Vermögenswerte

    Nahezu alle Pensionszusagen, die schwerpunktmäßig mit Versicherungsverträgen rückgedeckt sind, sind unterfinanziert. Die vor 10 oder 15 Jahren kalkulierten Ablaufleistungen haben sich als unrealistisch herausgestellt, so dass sich regelmäßig Deckungslücken zu Lasten der GmbH ergeben.

    Verlust der steuerlichen Anerkennung

    Manche Formulierungen bieten dem Betriebsprüfer Ansatzpunkte, die Anerkennung der Pensionszusage ganz oder teilweise zu verweigern. Dies führt dann zur gewinnerhöhenden Auflösung der Rückstellungen und natürlich zum Verlust der damit beabsichtigten Versorgung.

  2. Wie häufig sollte man sich also mit dem Thema selbst befassen? Oder kann man das auch einfach direkt an Profis auslagern?
    Grundsätzlich sollte mindestens jährlich - spätestens bei der Bilanzbesprechung mit dem Steuerberater - die Pensionszusage rechtlich und wirtschaftlich geprüft werden. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob die Zusage ausreichend finanziert ist. Je früher diese Prüfung erfolgt, um so einfacher ist eine Sanierung.


    Im Rahmen eines günstigen Betreuungsauftrages an einem BAV-Profi, brauchen der Geschäftsführer und der Steuerberater sich um nichts zu kümmern. Der BAV-Profi sorgt für Rechtssicherheit, sichert den Insolvenzschutz, prüft regelmäßig die Wirtschaftlicheit der Pensionszusage und verhindert das Entstehen einer Lücke durch rechtzeitiges Handeln. Er verschafft und sichert der Gesellschaft hohe wirtschaftliche Vorteile.

  3. Wer kann eine solche Prüfung durchführen?

    Jede Pensionszusage ist ein komplexes Vertragswerk, für das steuerliche, arbeitsrechtliche und finanzmathematische sowie zivil- und insolvenzrechtliche Kenntnisse erforderlich sind. Selbstverständlich kann jeder GmbH-Geschäftsführer, zum Beispiel gemeinsam mit seinem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt, eine solche Prüfung durchführen. Meine in den letzten 10 Jahren gewonnene Erfahrung zeigt jedoch, dass die Prüfung und erforderlichenfalls Sanierung einer Pensionszusage sinnvollerweise von Kompetenzträgern durchgeführt wird, die sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben. Ich biete den GmbHs und deren Steuerberatern an, mein Netzwerk hierfür zur Verfügung zu stellen. Es besteht aus Rechtsanwälten und Aktuaren, die dem Steuerberater der GmbH eine fundierte Stellungnahme zu den notwendigen Änderungen der Pensionszusage liefern. Damit wird sichergestellt, dass das wirtschaftlich angestrebte Ergebnis der Sanierung erreicht wird und gleichzeitig das Haftungsrisiko des Steuerberaters, der neben diesem Fachgebiet noch zahlreiche andere Fragen der GmbH zu beraten hat, reduziert.

  4. Gibt es überhaupt Möglichkeiten, alte Pensionszusagen zu sanieren?

    Ja, selbstverständlich. Die Verträge müssen und können den jetzigen rechtlichen und steuerlichen Vorschriften angepasst werden. Das Rückdeckungsvermögen muss auf einen Stand gebracht werden, dass es – auch unter Berücksichtigung der Minderleistung von bestehenden Versicherungen – zur Ausfinanzierung der gegebenen Zusage ausreicht. Die meisten GmbH-Geschäftsführer werden überrascht sein, welche Alternativen es zum Aufbau von Rückdeckungsvermögen gibt und welche gravierenden Vorteile entstehen, wenn man zur Rückdeckung von Pensionsverpflichtungen auch andere Vermögenswerte als die üblichen Versicherungen berücksichtigt.

  5. Ist es dann heute überhaupt noch sinnvoll für GmbH-Geschäftsführer, eine betriebliche Altersversorgung einzurichten?

    Eindeutig ja! Für einen GmbH-Geschäftsführer gibt es kaum eine bessere Möglichkeit, eine zusätzliche Versorgung aufzubauen. Bei richtiger Gestaltung und wirtschaftlich sinnvollen Rückdeckungsmodulen lässt sich auch heute der größte Teil des Versorgungskapitals aus den vom Gesetzgeber angebotenen Steuervorteilen finanzieren.

Mit Jean-Jacques Martinet haben wir einen kompetenten Fachmann für alle Themen rund um die betriebliche Altersversorgung (BAV) gefunden. In enger Kooperation mit der Feil & Sterzenbach AG steht er Ihnen für Beratungen zur Verfügung.

Hinweis: Bei den Seminaren auf der Burg vom 4. bis 6. Mai 2007 wird Herr Martinet das Verfahren zur Sanierung von bestehenden Pensionszusagen und die wirtschaftlichen attraktivsten Möglichkeiten zur Rückdeckung vortragen. Das Thema wird am Samstagnachmittag behandelt. Anmeldung zur Teilnahme hier.

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