Quelle:

www.feil-sterzenbach.de
Klickpfad: Startseite > Aktuelles

Autor:

Feil & Sterzenbach AG, Brahmsstr. 6, 77815 B�hl
Tel.: +49 7223 99098-0, Fax: +49 7223 99098-31, info@feil-sterzenbach.de


Investitionsabzugsbetrag nutzen: bis zu 200.000 Euro Einkommensminderung in 2008

Walter Feil

Walter Feil

18.11.08, 12:43, By: Walter Feil
Die Handwerkskammer München veröffentlicht auf ihrer Webseite ein Merkblatt, das jeden Gutverdiener des Jahres 2008 sehr nachdenklich stimmen könnte.

Die wesentlichen Punkte sind:

  1. Einkommensminderung bis zu 200.000 Euro möglich durch Investitionsabzugsbetrag: Wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, z.B. in 2009 eine Investition in ein abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu tätigen, so darf er bereits im Jahr 2008 einen einkommensmindernden Abzug von bis zu 200.000 Euro (40 Prozent von maximal 500.000 Euro) in Anspruch nehmen.
  2. Die Investition muss in 2009, 2010 oder 2011 erfolgen. Andernfalls wird der für 2008 beanspruchte Abzugsbetrag rückwirkend aberkannt.
  3. Für das Jahr 2008 ist lediglich nachzuweisen, dass die Investition beabsichtigt ist. Dies kann z.B. durch eine Bestellung oder eine Auftragserteilung erfolgen.

Das vollständige Merkblatt finden sie hier als Download (PDF-Datei, 60 KB).

Hinweis: Auch ein Photovoltaik-Kraftwerk, das Sie auf Ihrem eigenen Dach oder auf einem gepachteten Dach errichten wollen, fällt in die Liste der „begünstigten Wirtschaftsgüter“. Mit einer solchen Investition nutzen Sie das für Deutschland gültige Gesetz über erneuerbare Energien und sichern sich die darin festgelegte Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre. Sie können hierfür zinsgünstige Darlehen von der KfW und aus dem ERP-Programm nutzen. Weitere Informationen und Hinweise auf verfügbare Dachflächen an Standorten mit hoher Sonneneinstrahlung auf Anfrage.

Konjunkturpaket ermöglicht neue degressive Abschreibung

Die Bundesregierung plant ein Konjunkturpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft. Einer der Förderbausteine ist die Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung für zwei Jahre und die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen.
Fraktionsentwurf lesen (PDF-Datei, 122 KB)

Zusammenfassend betrachtet bieten Ihnen die Fördermaßnahmen und Gesetze massive Unterstützung für Ihre Investition in ein Photovoltaik-Kraftwerk.

  1. Der eigentliche „Motor“, die Sonne, liefert Ihnen die Energie kostenfrei.
  2. Die Technik ist verfügbar. Der Bau und der Betrieb eines PV-Kraftwerkes ist mittlerweile Tagesgeschäft. Die Funktionstüchtigkeit der Solarmodule über mehr als 20 Jahre wird sogar garantiert.
  3. Für „Ihren“ Strom müssen Sie keine Abnehmer suchen. Das EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) verpflichtet die Energiewirtschaft, den Solarstrom abzunehmen und mit einer langfristig festgelegten Vergütung zu bezahlen. Der Mehrpreis wird auf die Verbraucher umgelegt.
  4. Sonnenschein * Modulwirkungsgrad * Einspeisetarif = langfristig kalkulierbare Einnahmen mit sehr geringer Schwankungsbreite

Sie können diese Möglichkeit in mehreren Varianten nutzen:

  1. Als Kollektiv-Investment im Rahmen eines Fonds, der in PV-Kraftwerke investiert. Spanien ist rentabler als Deutschland, weil dort die Sonneneinstrahlung etwa 50 Prozent höher ist.
    Photovoltaik-Kraftwerke in Spanien mit jährlich steigenden Einnahmen (beginnend mit 9 Prozent)
    Präsentation als PDF herunterladen (5,8 MB)
    Audio-Mitschnitt als MP3 herunterladen (23 MB)
    Referat von Tobias Pehle, White Owl Capital AG, Berlin

  1. Im Rahmen einer individuellen Anlage auf Ihrem eigenen Dach

  2. Im Rahmen einer individuellen PV-Anlage auf einem gepachteten Dach.

Aktuelles

Dramatische Veränderung des Anlegerverhaltens

[10.08.10]

Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

Adresse

Feil & Sterzenbach AG
Brahmsstr. 6
77815 Bühl

Tel.: +49 7223 99098-0
Fax: +49 7223 99098-31
info@no-spam-please.feil-sterzenbach.de
zum Kontaktformular