Maßnahmen zur Vermeidung der Abgeltungssteuer
13.06.07, 15:27, By: Walter Feil
Am 1.1.2009 verändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen. Unter anderem ist folgendes zu erwarten:
- Der Werbungskostenpauschbetrag entfällt.
- Sämtliche Zinserträge sind wie bisher voll zu versteuern.
- Sämtliche Dividenden sind voll zu versteuern. Die bisher hälftige Freistellung (Halbeinkünfteverfahren) entfällt.
- Neu: Der gesamte Wertzuwachs auf Aktien und Aktienfonds ist ebenfalls voll zu versteuern. Die bisherige Regelung, den Wertzuwachs nach Ablauf einer 12-monatigen Haltedauer steuerfrei zu belassen, entfällt.
- Alle diese Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer Pauschalsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag besteuert. Die Steuer wird direkt an der Einkunftsquelle (z.B. Bank) erhoben. Der Steuerpflichtige kann eine individuelle Veranlagung beantragen.
Zur Vermeidung der Abgeltungssteuer bieten sich vor allem zwei strategische Maßnahmen an:
- Verstärkte Nutzung von Dachfonds.
Hier werden wie bisher erzielten Zinsen und Dividenden jährlich besteuert. Umschichtungen von Aktien innerhalb der Aktienfonds und der Austausch von Aktienfonds innerhalb der Dachfonds sind jedoch keine steuerbaren Vorgänge. Solange der Anleger die Anteile des Dachfonds unverändert behält, wird keine Abgeltungssteuer auf die internen Veräußerungsgewinne, den diese Fonds erzielt haben, fällig. Dies führt zu einer Steuerstundung auf diese Veräußerungsgewinne bis zur endgültigen Auszahlung der Anlagesumme aus dem Dachfonds zurück zum Anleger. - Nutzung von fondsgebundenen steuerbegünstigten Versicherungen.
Damit nutzen Sie die steuerliche Förderung von Versicherungen. Dies sind zum Beispiel:
a) Steuerstundung auf sämtliche Erträge (also auch auf Zinsen und Dividenden) bis zur Auszahlung. Damit entfällt die rendite-reduzierende jährlich wiederkehrende Besteuerung.
b) Halbeinkünfteverfahren auf alle Zinsen, Dividenden und die Veräußerungsgewinne, die anlässlich von Umschichtungen innerhalb der Versicherung erzielt wurden, wenn die Auszahlung nach zwölf Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahrs erfolgt. Dieses Halbeinkünfteverfahren gibt es nur noch bei den steuerbegünstigten Versicherungen. Über Teilauszahlungen kann der Auszahlungsbetrag in einkommensschwache Jahre gelegt werden, so dass die Steuerbelastung insgesamt gering bleibt.
c) Stark reduzierte Besteuerung, wenn die Auszahlung als Rente erfolgt. Bei Rentenbeginn mit Alter 65 werden z.B. nur 18 Prozent der Rentenzahlung als steuerpflichtiges Einkommen bewertet.
d) Vollkommene Freistellung von der Einkommensteuer bei Auszahlung der aufgelaufenen Vermögenswerte anlässlich Todesfall.
Die Versicherungswirtschaft hat bereits zahlreiche Angebote in Vorbereitung. Wir verhandeln derzeit mit mehreren Versicherern mit dem Ziel, die internen Kosten dieser Verträge zu reduzieren.
Für Sie besteht kein Anlass, jetzt sofort zu handeln. Sie haben Zeit, alle Alternativen in Ruhe zu prüfen. Die Abgeltungssteuer gilt erst ab 1. Januar 2009. Wir planen, Ihnen bis spätestens Anfang September 2007 konkrete Lösungsvorschläge zur Vermeidung der Abgeltungssteuer vorzulegen. Bitte merken Sie hierzu den Feil & Sterzenbach Investment-Treff am 2. September 2007 auf der Galopprennbahn in Baden-Baden-Iffezheim (Große Woche Baden-Baden) vor. Programm und Einladung finden Sie hier.



