Quelle:

www.feil-sterzenbach.de
Klickpfad: Startseite > Aktuelles

Autor:

Feil & Sterzenbach AG, Brahmsstr. 6, 77815 B�hl
Tel.: +49 7223 99098-0, Fax: +49 7223 99098-31, info@feil-sterzenbach.de


Steuerbegünstigte Versicherungen in Liechtenstein: Experten warnen vor „Steuersparmodell mit Tücken“

Walter Feil


Walter Feil

03.03.08, 16:23, By: Walter Feil
Zum Wochenende erschienen in zahlreichen Finanzzeitungen Beiträge mit Warnhinweisen vor Liechtensteinischen Versicherungen. Diese Hinweise greifen zu Recht die Missstände auf, die zwischenzeitlich bei vielen leichtfertigen Anbietern von Versicherungsverträgen bekannt geworden sind.

Die zwei wichtigsten Prüfpunkte fassen wir hier zusammen:

  1. Der Versicherungsvertrag muss einen Versicherungsschutz enthalten.
    Alle uns vorliegenden Gutachten und auch die von dem Münchner Anwalt Fiala in den Medien veröffentlichten Hinweise betonen immer wieder, dass eine Versicherung nur dann eine „steuerbegünstigte Versicherung“ ist, wenn der Versicherer ein biometrisches Risiko trägt. Bei einer Rentenversicherung ist dies das Risiko, eine lebenslang laufende Rente zahlen zu müssen. Bei einer Lebensversicherung ist dies das Risiko, im Todesfall der versicherten Person neben der Auszahlung des aktuell vorhandenen Versicherungsvermögens eine zusätzliche Risikosumme zu leisten.
  2. Die Steuerung der Vermögensanlage muss vom Versicherer vorgenommen werden.
    Dazu bedient sich der Versicherer zumeist eines Vermögensverwalters. Bei den liechtensteinischen Versicherern ist es üblich, dass der Kunde bei der Auswahl des Vermögensverwalters mitwirkt. Der Kunde darf jedoch nicht selbst direkten und unmittelbaren Einfluss auf die Auswahl der Fonds oder Wertpapiere haben.

Leider werden diese Grundsätze offenbar nicht von allen Anbietern beachtet. Immer wieder kursieren leichtfertige Hinweise wie z.B. „übertragen Sie doch einfach Ihr Depot …“ oder „Wir ummanteln ganz einfach Ihr Depot mit einer Versicherung – ansonsten bleibt alles wie bisher“. Damit werden vielleicht die Interessen der bisher depotführenden Bank, die häufig auch die Vermögensverwaltung innehat, verfolgt – jedoch nicht die Interessen des Kunden, der einen steuerlich einwandfrei gestalteten Versicherungsvertrag sucht.

Warnende Hinweise häufen sich auch bezüglich der Kosten, die ein solcher „Versicherungsmantel“ verursacht. Einige Anbieter zeigen sich in der Tat recht kreativ, wenn es um die Erschließung von zusätzlichen Einnahmen geht. Hier eine erste Übersicht:

  1. Einmalige Kosten anlässlich Vertragsabschluss
    Beim Vertragsabschluss fallen einmalige Kosten beim Versicherer („Einrichtungskosten“) und Kosten für die Vermittlung des Vertrages (“Vertriebskosten“) an. Als marktüblich werden Kosten zwischen 0,5 und 2,0 Prozent angesehen. Es gibt jedoch auch Marktteilnehmer, die verlangen (auf bis zu fünf Jahre verteilt) bis zu 6 Prozent. Zum Vergleich: Die Feil & Sterzenbach vermittelt solche Verträge für 0,20 bis 0,45 Prozent, wenn die Beratung im Büro in Bühl stattfindet. Bei externen Beratungen berechnen wir gemäß vorausgehender Vereinbarung Tagessatz und Reisekosten separat.
  2. Jährlich wiederkehrende Kosten
    Als marktüblich werden jährliche Gebühren für den Versicherungsvertrag in Höhe von 0,3 bis 0,9 Prozent angesehen. Zum Vergleich: Verträge gemäß Empfehlung der Feil & Sterzenbach AG verursachen jährliche Kosten von 0,20 bis 0,33 Prozent. Die Kosten des Depots, das mit Ihrem Versicherungsvertrag verbunden wird, betragen pauschal 35 Euro jährlich. Die Transaktionskosten liegen bei 4,60 Euro + 0,1 Prozent der Transaktionshöhe. Der Kauf von Fonds erfolgt zum NAV (NetAssetValue, also mit 100 Prozent Rabatt, somit ohne Ausgabeaufschlag). Der von der Versicherung beauftragte Vermögensverwalter erstattet sämtliche Kickbacks auf das Depot des Versicherungskunden und berechnet ein Verwaltungshonorar zwischen 0,30 und 0,80 Prozent, ergänzt um eine Erfolgsbeteiligung, die er nur erhält, wenn er den jeweils letzten Höchststand überschreitet und zusätzlich noch eine weitere Mindestperformance erreicht hat. 

Warum ausgerechnet in Liechtenstein?

Grundsätzlich kann jede Versicherungsgesellschaft, die ihren Sitz in einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hat, Versicherungsverträge in jedem anderen Land der EU und des EWR anbieten. In der Tat wäre es für uns Deutsche sinnvoll, einen steuerlich richtig gestalteten Versicherungsvertrag bei einer deutschen Gesellschaft abzuschließen. Uns ist jedoch kein Versicherer in Deutschland bekannt, der bereit und in der Lage wäre, unsere Vorstellungen bezüglich Vertrags- und Kostengestaltung umzusetzen. Diese Vorstellungen sind:

  1. Wir wollen, dass der Versicherer für jeden einzelnen Versicherungsvertrag (ab Beitragssumme 250.000 Euro, in Ausnahmefällen ab 100.000 Euro!) ein separates Depot einrichtet.
  2. Wir wollen, dass der Versicherer für dieses Depot einen Vermögensverwalter einsetzt, der die vom Kunden erteilten grundsätzlichen Anlagerichtlinien einhält. Die Einzelentscheidungen hat der Vermögensverwalter zu treffen.
  3. Wir wollen, dass die einmaligen Kosten zur Einrichtung des Vertrages die oben benannten Grenzen nicht überschreiten. Im Gegenzug verzichten wir auf die sonst übliche Vermittlungsprovision.
  4. Wir wollen, dass die jährlichen Vertragskosten die oben benannten Grenzen nicht überschreiten.
  5. Wir wollen, dass der Versicherer absolute Transparenz über sämtliche Kosten und Gebühren zeigt. Damit erfüllen wir schon jetzt die ab 1.7.2008 geltenden Vorschriften über die Offenlegung sämtlicher Kosten in einem Versicherungsvertrag.
  6. Wir wollen, dass der Kunde jederzeit über sein gesamtes Vermögen verfügen kann. Der Kunde muss das Recht zur vollständigen oder teilweisen Kündigung seiner Vermögenswerte haben, und dies ohne Stornogebühren und ohne andere zusätzliche Kosten. Teilkündigungen müssen auch mehrfach zulässig sein.

Wie gesagt: Wir kennen (noch) keinen Versicherer in Deutschland, der diese Vorgaben umsetzen kann. In Liechtenstein ist diese kundenfreundliche Gestaltung schon lange möglich. Dies – und nur dies – ist der Grund, warum wir für die steuerbegünstigten Versicherungsverträge gegen Einmalbeitrag einen liechtensteinischen Versicherer empfehlen.

Vermutlich ist die deutsche Versicherungswirtschaft sehr erfreut, dass die Panik-Berichterstattung über die Steuerfahndung jetzt auch zu pauschalen Warnhinweisen in Zusammenhang mit  liechtensteinischen Versicherungsverträgen führt. Sinnvoller wäre es allerdings, Angebote zu entwickeln, die der kostengünstigen und flexiblen Vertragsgestaltung in Liechtenstein ernsthaften Wettbewerb bieten. Wir freuen uns darauf, solche Verträge zukünftig auch für deutsche Versicherer zu vermitteln. Mit kurzen Wegen zu allen Vertragspartnern könnte der Kundenservice noch einfacher werden.

Prüfen Sie doch einfach einmal die kundenfreundliche und kostengünstige Vertragsgestaltung gemäß unserer Empfehlung. Sämtliche Unterlagen nebst Kommentierung finden Sie auf der Webseite www.lebenslang-steuerfrei.de als pdf-Dateien zum Download.

Aktuelles

Dramatische Veränderung des Anlegerverhaltens

[10.08.10]

Der Beitrag „Immer öfter mit dem Schwarm“ in der FTD (Financial Times Deutschland) vom 6.8.2010 drüc

Adresse

Feil & Sterzenbach AG
Brahmsstr. 6
77815 Bühl

Tel.: +49 7223 99098-0
Fax: +49 7223 99098-31
info@no-spam-please.feil-sterzenbach.de
zum Kontaktformular