Steuerfahndung: Sind Sie betroffen?
15.02.08, 10:39, By: Walter Feil
Seit Tagen beherrscht das Thema Steuerfahndung die Nachrichten in Deutschland. Nach der aufsehenerregenden Festnahme von Postchef Zumwinkel sollen in den nächsten Tagen noch weitere Ermittlungen gegen hunderte von weiteren Verdächtigen beginnen. Den Behörden sollen massenhaft Unterlagen von Banken vorliegen.
Wir erhielten von einem Branchendienst am 11. Februar die Information, dass die Liechtensteinische Landesbank AG (LLB) seit 2003 Opfer von Erpressungshandlungen sei. Ein ehemaliger Mitarbeiter erpresste die Bank mit entwendeten internen Belegen, die deutsche Kunden betreffen. Der Erpresser wurde aufgrund einer Strafanzeige der LLB verhaftet, im April 2004 rechtskräftig verurteilt und sitzt seitdem im Strafvollzug. Die Erpressung sei jedoch von einem Komplizen fortgesetzt worden. Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel berichtet, habe die LLB bereits neun Millionen Euro Schweigegeld bezahlt. Wir vermuten, dass die angeblich vorliegenden massenhaften Unterlagen mit diesem Vorgang zusammenhängen.
Die Feil & Sterzenbach AG vermittelt seit 2004 Versicherungsverträge für Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein. Die Gründe hierfür sind:
- Im Rahmen von Versicherungsverträgen können wir Vermögen sehr langfristig steuerfrei wachsen lassen. Verträge mit Abschlussdatum bis 31.12.2004 sind nach Ablauf von 12 Jahren stets steuerfrei. Verträge mit Abschlussdatum ab 1.1.2005 sind steuerbegünstigt. Die Details sind auf unserer Webseite lebenslang-steuerfrei.de erläutert.
- Seit 1.1.2005 sind auch Verträge steuerbegünstigt, die mit einer Einmalprämie begonnen werden. Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Auch Entnahmen (= Teilkündigungen) sind jederzeit ohne Stornokosten und ohne Vorlauffristen möglich. Auszahlungen anlässlich Todesfall der versicherten Person sind endgültig steuerfrei.
- Die Versicherungsunternehmen in Liechtenstein sind sehr flexibel bei der Gestaltung der Kosten und Provisionen. Wir haben auf Abschlussprovisionen verzichtet und die internen Einrichtungskosten im Verhandlungswege reduziert. Damit ermöglichen wir einen außergewöhnlich kostengünstigen Vertragsabschluss.
Diese Versicherungsverträge sind in vollständiger Übereinstimmung mit den deutschen Steuergesetzen. Diese Verträge bewegen sich auch nicht in einer Grauzone, die nicht genau geregelt wäre.
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages bei einem liechtensteinischen Versicherungsunternehmen ist aus Sicht der deutschen Steuergesetze genauso korrekt wie der Abschluss eines gleichartigen Vertrages bei einer beliebigen inländischen Versicherungsgesellschaft. Nur die Kostenbelastung ist geringer: Wir haben es bei keiner inländischen Gesellschaft erreicht, die Gesamtkosten für Vermittlung und Einrichtung des Vertrages auf nur 0,45 Prozent zu begrenzen.
Einzelheiten zur Gestaltung von lebenslang steuerfreiem Vermögen im Rahmen der gültigen deutschen Steuergesetze sind auf unserer Webseite erläutert.
Lassen Sie sich durch die Panikmache nicht beunruhigen. Über eine liechtensteinische Versicherungsgesellschaft nutzen Sie die im deutschen Steuergesetz festgelegten Steuervergünstigungen für den langfristigen Vermögensaufbau absolut korrekt.



