Zur Sicherheit von Bankkonten, Zertifikaten, Versicherungen und Depots
16.10.08, 01:48, By: Walter Feil
Die häufigste Frage der letzten Tage bezog sich auf die Sicherheit von Geldanlagen. Die in diversen Talkshows befragten Politiker und andere Teilnehmer mit Halbwissen verbreiteten durch undifferenzierte Kommentare häufig mehr Unsicherheit als Klarheit.
Nachfolgend erläutern wir die verschiedenen Anlageformen einzeln. Vorab jedoch als Übersicht:
- Die Einlagen in den von Feil & Sterzenbach betreuten bzw. von Gies & Heimburger verwalteten Depots bzw. den dazugehörenden Servicekonten sind nicht gefährdet.
- In den Depots liegen keine Zertifikate, die durch Lehman Brothers emittiert wurden.
- In den Depots liegen keine anderen Zertifikate, die einem Emittentenrisiko unterliegen.
- In den Depots liegen keine Optionen oder andere Finanzinstrumente, die einem Totalausfallrisiko unterliegen.
- In den Depots liegen ausschließlich Fonds sowie ETFs (Exchange Traded Funds) mit Aktien, Staatsanleihen, Festverzinslichen Wertpapieren und Anlagen mit Wertsicherungsstrategien ohne Totalausfallrisiko sowie ein ETF mit einem Anrecht auf die Auslieferung von physisch gelagertem Gold.
Zu Ihrer Information stellen wir Ihnen die Unterschiede der Anlageformen etwas ausführlicher vor:
Einlagen auf einem Bankkonto
Die Einlagen (= Guthaben) auf einem Giro-, Spar-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto sind für Banken in Deutschland zunächst einmal durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gesichert. Die Entschädigungssumme beträgt maximal 20.000 Euro pro Kunde abzüglich einem Selbstbehalt von 10 Prozent. Darüber hinaus sind die Einlagen bei Privatbanken durch den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken gesichert. Hier ist jeder Kunde bis zur Höhe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gesichert. Diese Sicherung reicht damit bei der Augsburger Aktienbank bis zu 14,932 Mio. Euro und bei Cortal Consors bis zu 45 Mio. Euro pro Kunde. Zu den mit diesem System gesicherten Einlagen zählen auch die im Rahmen eines Depots geführten Service-Konten, die zum Transfer von Ein- und Auszahlungen und gelegentlich auch zum kurzfristigen Parken von Liquidität verwendet werden.
Der Einlagensicherungsfonds verfügt nach einer unbestätigten Schätzung derzeit über Finanzreserven von 4,7 Mrd Euro. Daraus folgt, dass die Einlagen bei einer Großbank nicht zwingend einer besseren Sicherung unterliegen als die Einlagen bei einer verhältnismäßig kleinen Bank: Wenn die gesamten Einlagen bei einer Großbank viele Milliarden Euro betragen, wäre der Sicherungsfonds im Falle einer Zahlungsunfähigkeit dieser Bank überfordert. Die Einlagen einer vergleichsweise kleinen Bank könnten dagegen problemlos vom Sicherungsfonds entschädigt werden.
Bitte lesen Sie hierzu die Informationsschreiben unserer Bankpartner Augsburger Aktienbank und Cortal Consors. Beide Banken sind nach eigenen Angaben nicht mit dem Investmentbanking befasst und demzufolge auch nicht von den daraus resultierenden Problemen betroffen.
- Sicherheit der Einlagen bei AAB (PDF-Dokument, 219 KB)
- Sicherheit der Einlagen bei CortalConsors (PDF-Dokument, 71 KB)
Depots
Die auf einem Depot gebuchten Positionen sind grundsätzlich als Sondervermögen zu behandeln. Dies bedeutet, dass der Wert dieser Positionen von der Bonität der depotführenden Bank nicht beeinflusst wird. Sollte die depotführende Bank in Konkurs fallen, bleibt das Depot und die darauf gebuchten Papiere in vollem Umfang erhalten. Es wird ausgesondert, fällt also nicht in die Konkursmasse. Es könnte zu vorübergehenden Verfügungsproblemen kommen, bis der Service der depotführenden Stelle wieder reibungslos läuft.
Bitte unterscheiden Sie: Die Depotführung ist nur eine Buchhaltungsdienstleistung, für die die depotführende Bank eine Dienstleistungsgebühr (=Depotgebühr, Transaktionsgebühren) erhält. Die Sicherheit und die Wertentwicklung der auf dem Depot gebuchten Papiere wird weder von der Bank noch von einem Einlagensicherungsfonds noch vom Staat garantiert. Die Sicherheit und das Risiko aus einem Wertverfall muss deswegen für jedes einzelne Papier gesondert betrachtet werden.
Zertifikate
Zertifikate sind künstliche Anlagevehikel (Derivate, frei übersetzt Abkömmlinge), die mit einem teilweise komplizierten Regel- und Bedingungswerk der Wertentwicklung von anderen Anlageprodukten (Aktien, Indizes, Rohstoffen, Währungen, ) folgen. Unabhängig von der Konstruktion eines Zertifikates sind alle Zertifikate immer Rückzahlungsversprechen vom jeweiligen Emittenten. Frei formuliert verspricht der Emittent: Wenn diese oder jene Bedingung eintritt, dann zahle ich am Tag x den Betrag y zurück. Die Rückzahlungsforderung richtet sich immer an den Emittenten. Wenn dieser während der Laufzeit des Zertifikates zahlungsunfähig wird, folgt für den Käufer des Zertifikates in der Regel ein Totalausfall. Dabei spielt es keine Rolle, welche Bank das Zertifikat vermittelt hat und bei welcher Bank das Depot, auf dem das Zertifikat gebucht ist, geführt wird.
Hinweis: In unseren Anlagegruppen I, II und III sind keine Zertifikate enthalten.
Aktien
Aktien sind Anteilscheine an einem Unternehmen. Der Aktionär ist Mit-Unternehmer. Ihm gehört ein Bruchteil des Grundkapitals am Unternehmen gemäß dem Nennwert der Aktie. Aktien werden wertlos, wenn das Unternehmen, an dem sich der Aktionär beteiligt hat, in Konkurs fällt. Über Aktienfonds oder ETFs (Exchange Traded Funds, die einen ganzen Index abbilden) kauft der Anleger eine Vielzahl von Aktien und verteilt damit sein Investment auf zahlreiche Unternehmen. Damit wird das systematische Ausfallrisiko auf die gesamte Anlagesumme betrachtet geringer. Der Wert einer Aktie wird weder von einem Einlagensicherungsfonds noch von den derzeit diskutierten Maßnahmen der Staatsregierungen garantiert.
Aktien werden an der Börse gehandelt. Der Preis (Kurs) der Aktie wird dort durch das Verhältnis von Angebot (Verkaufsaufträgen) und Nachfrage (Kaufaufträgen) bestimmt. In den letzten Wochen geriet dieses Verhältnis aus dem Gleichgewicht, was zu absurden, irrationalen Bewertungen führte. Die derzeitigen Kurse spiegeln in den meisten Fällen nicht den realistischen Wert des Unternehmens wider, was zu äußerst günstigen Kaufgelegenheiten führt. Bitte lesen Sie hierzu das Rundschreiben vom 6.10.08, das wir an alle Kunden sandten, die (noch) ein Depot ohne Vermögensverwaltungsauftrag führen.
- Rundschreiben an Kunden mit AAB-Depot ohne Vermögensverwaltung(PDF-Dokument, 117 KB)
Konventionelle Versicherungen
Bei konventionellen Versicherungen, wie sie in Deutschland traditionell üblich sind, richtet sich der Anspruch des Versicherungsnehmers direkt an die Versicherung. Die Höhe des Anspruchs hängt von den Zusagen des Unternehmens beim Vertragsabschluss ab. Es liegt im Aufgabenbereich des Versicherungsunternehmens, seine Vermögensanlagen so zu strukturieren, dass die gegebenen Versprechen in jeder Marktphase erfüllt werden können. Wenn die Aufsichtsbehörden feststellen, dass die Vermögensreserven, z.B. nach einem Wertrückgang der Aktienreserven, nicht mehr ausreichen, droht die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Einen solchen Fall hatten wir in Deutschland vor einiger Zeit bereits am Beispiel der Mannheimer Versicherung. Deren Kunden und Vermögenswerte wurden von anderen Unternehmen übernommen.
Fondsgebundene Versicherungen
Bei fondsgebundenen Versicherungen hat der Versicherungsnehmer ebenfalls einen Anspruch direkt an das Versicherungsunternehmen. Die Höhe des Auszahlungsanspruchs hängt jedoch von der Wertentwicklung der für die einzelne Police gewählten Fonds ab. Das bedeutet: Hier wird das Wertveränderungsrisiko nicht vom Versicherungsunternehmen, sondern vom Versicherungsnehmer, der diese Fonds ausgewählt hat, getragen. Dem Versicherungsunternehmen selbst entstehen keine Probleme durch einen Wertrückgang der Börsen. Der Kunde erhält jedoch, entsprechend der Wertentwicklung der gewählten Fonds, eine geringere Auszahlung.
Versicherungen mit Einzeldepots für die Vermögensverwaltung
Für Versicherungen, die für jeden Vertrag ein separates Depot führen, gilt sinngemäß das gleiche wir für fondsgebundene Versicherungen. Das Unternehmen selbst kann durch die Wertveränderung nicht in Schwierigkeiten geraten, der Kunde trägt das Wertveränderungsrisiko entsprechend dem Ergebnis des für seinen Vertrag verwalteten Depots selbst.



